Unsere Online Brand Protection Spezialisten kommen im November nach München zur IP Service World! Mit dabei haben sie DAS Thema im Gepäck, das die Domainbranche gerade umtreibt: die Öffnung eines neuen Registrierungsfensters für dotBrands nach 14 Jahren Wartezeit.
Mit einer dotBrand (auch .BRAND oder .MARKE geschrieben) besteht die einmalige Chance, eine Domainendung zu erwerben, die identisch mit dem eigenen Markennamen ist. Sie gibt Markeninhabern die Möglichkeit, über Internetadressen zu verfügen, die auf den Namen ihrer Marke enden (z.B. domain.brand). Durch die Einrichtung einer dotBrand besitzt der Markeninhaber eine strategische gTLD, die sein exklusives digitales Territorium sein wird.
Nur authentische Webseiten haben die Möglichkeit, unter der TLD ihrer Marke zu erscheinen, was die Orientierung für Kunden und Partner wesentlich einfacher macht: Cybersquatting ist im Hoheitsgebiet der eigenen dotBrand damit ausgeschlossen. DotBrands sind damit ein echtes Plus in Sachen Kundenvertrauen, da der Erwerber die volle Kontrolle über den Domainnamenraum der Marke hat
Joelle Samaké leitet am 25. November einen Roundtable in der Sektion Strategy und Management – Seien Sie dabei, diskutieren Sie mit und prüfen Sie anhand unseres Quick Checks, wie das Thema dotBrand die Markenarbeit in Ihrem Unternehmen erleichtern kann – it’s now or never!
Roundtable: Now or never – gamechanging online brand protection via dotBrand
P.S: Für unsere Kunden und Partner haben wir als Sponsor einige Freitickets zur Verfügung – bitte sprechen Sie uns einfach direkt an.
Laut dem Domain Name Industry Briefwaren im zweiten Quartal 2025 weltweit nicht weniger als 371,7 Millionen Domain-Namen über alle Top-Level-Domains (TLDs) hinweg registriert. Den eigenen Domainnamen zu sichern, ist deshalb ein entscheidender Schritt, um Ihrer Marke Sichtbarkeit, eine klare Identität und eine starke Online-Präsenz zu geben.
Doch bei der Registrierung hört es nicht auf: In einer Welt, in der Sichtbarkeit und Reputation von Unternehmen vor allem online entschieden werden, ist der Schutz von Marken ein strategischer Hebel. Er sichert nicht nur die Kontinuität Ihrer digitalen Services, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Kunden.
Denn der Wert einer Marke zeigt sich heute mehr denn je in ihrer Resilienz – also in der Fähigkeit, sich gegen betrügerische Websites und zunehmend raffinierte Cyberbedrohungen zu behaupten.
Untätigkeit stellt ein echtes Risiko dar
Wer heute seine Marke nicht aktiv schützt, setzt sich einer ganzen Reihe von Gefahren und direkten Folgen aus:
Verlust von Umsatz
Schädigung des Markenimages
Vertrauensverlust bei Kunden durch eine beschädigte Reputation
Kompromittierung der IT-Systeme
rechtliche Risiken …
Kurz gesagt: Nichtstun kann schnell sehr teuer werden – finanziell, technisch und im Hinblick auf das Vertrauen, das Ihre Marke bei Kunden genießt
Für Unternehmen ist es entscheidend, Maßnahmen zur Cybersicherheit einzusetzen, um Betrugsversuche und Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und schnell darauf reagieren zu können. Ein wirksamer Schutz reduziert nicht nur die möglichen Auswirkungen eines Angriffs, sondern stärkt auch die Resilienz der Marke – durch mehr Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit, souverän mit Vorfällen umzugehen, deren Tragweite oft erst im Nachhinein sichtbar wird.
Denn: Untätigkeit ist riskanter als Unsicherheit. Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig – wer es nicht ist, wird angreifbar. Sich zu informieren, bewährte Praktiken zu kennen und die richtigen Maßnahmen zum Schutz der eigenen Marke einzuleiten, ist daher ein entscheidender Vorteil, um Angreifern stets einen Schritt voraus zu sein.
Markenschutz verstehen und Herausforderungen frühzeitig erkennen – mit unseren kompakten Info-Sheets ‚In fünf Minuten erklärt‘
Um Unternehmen dabei zu unterstützen, die vielfältigen Herausforderungen rund um den Schutz ihrer Marke besser zu verstehen – und die passenden Lösungen kennenzulernen – stellt Nameshield eine neue Reihe von kompakten Infoblättern bereit: „In fünf Minuten erklärt“.
Diese kurzen, leicht verständlichen Inhalte bieten Ihnen einen schnellen und praxisnahen Überblick über verschiedene Maßnahmen, mit denen Sie beispielsweise einen Domainnamen zurückerlangen und Ihre Marke im Netz wirksam schützen können.
Backorder:Beim Backorder wird ein Domainname überwacht, der von einem Dritten gehalten wird. Verlängert dieser den Namen nicht, fällt er zurück in den öffentlichen Bestand – und kann dann automatisch geordert werden.
Rückkauf von Domainnamen: In diesem Infoblatt erfahren Sie in wenigen Minuten, wie der Kauf eines Domainnamens abläuft, wenn dieser bereits rechtmäßig von einem Dritten registriert wurde.
UDRP-Verfahren: Das von der ICANN eingeführte außergerichtliche Verfahren UDRP (Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy) ermöglicht es, offensichtliche und unbestreitbare Markenrechtsverletzungen zu ahnden, die durch die Registrierung identischer oder ähnlicher Domainnamen durch Dritte entstehen. Es findet Anwendung auf generische Domains (gTLDs), new gTLDs sowie auf Länderdomains (ccTLDs), deren Registries die UDRP-Prinzipien anerkennen.
URS-Verfahren: Das URS-Verfahren (Uniform Rapid Suspension System) ist das neueste Streitbeilegungsverfahren im Bereich der Domainnamen. Es wurde von der ICANN speziell für die new gTLDs eingeführt und ermöglicht eine schnelle Suspendierung von Domains bei klaren Markenrechtsverletzungen.
Bauen Sie eine effektive Verteidigungsstrategie auf
Diese Materialien zeigen, wie Sie eine stimmige und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln können. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit einem individuellen Beratungsansatz, der sich an Ihren konkreten Bedürfnissen orientiert.
Gerade heute ist es unverzichtbar, die strategischen Domainnamen Ihres Unternehmens wirksam zu schützen. Dazu gehört, eine aktive Überwachung aufzubauen, um Angriffe so früh wie möglich zu erkennen, sowie sich über bewährte Cybersecurity-Praktiken zu informieren.
Denn: Ihre Marke online zu verteidigen heißt, ihr Wertvollstes zu bewahren – ihre Authenzität, ihre Präsenz, ihre Sichtbarkeit – und damit das Vertrauen Ihrer Kunden.
30 Jahre Erfahrung im Schutz digitaler Markenwelten
Mit über 30 Jahren Erfahrung im Bereich Online-Markenschutz unterstützt Nameshield seine Kunden dabei, ihr digitales Territorium vor immer zahlreicheren Angriffen zu schützen, zu überwachen und zu verteidigen.
Unsere Lösungen im Bereich Online Brand Protection helfen Unternehmen, die Resilienz ihrer Marke im Netz nachhaltig zu stärken. Dafür kombinieren wir leistungsstarke und praxisnahe Tools mit der Expertise unseres Beratungsteams. So können Marken ihre Integrität bewahren und ihre Rechte konsequent durchsetzen.
Domainnamen sind heute ein fester Bestandteil der digitalen Angriffsfläche von Unternehmen. Betrüger und Cyberkriminelle nutzen diese strategischen Assets gezielt für Missbrauch und Cyberangriffe – mit ganz unterschiedlichen Zielen: von finanzieller Bereicherung über Störung und Destabilisierung bis hin zur Kompromittierung von Informationssystemen.
In diesem Zusammenhang registrieren Angreifer häufig Domainnamen, die eine Marke oder ein unterscheidungskräftiges Zeichen identisch oder täuschend ähnlich nachbilden – ohne jegliches Recht dazu. Dieses Vorgehen ist als Cybersquatting bekannt. Auch kann es passieren, dass böswillige Akteure nicht verlängerte oder aufgegebene Domains übernehmen und für ihre Zwecke missbrauchen – Domains also, die ursprünglich rechtmäßig einer Organisation gehörten.
Wie nutzen Cyberkriminelle missbräuchlich registrierte Domainnamen?
Anfang wurden mit dem Missbrauch von Domainnamen vor allem finanzielle Zwecken verfolgt – Betrüger registrierten Domains, um sie später zu einem hohen Preis weiterzuverkaufen. Auch wenn diese Praxis weiterhin existiert, sind Domain-Usurpationen heute vor allem Teil cyberkrimineller Aktivitäten.
Häufiges Ziel ist es, über Phishing-Kampagnen sensible Informationen zu stehlen. So werden ahnungslose Nutzer dazu verleitet, vertrauliche Daten preiszugeben, die anschließend für Identitätsdiebstahl oder den Zugriff auf Informationssysteme genutzt und weiterverkauft werden können.
Internetnutzer lassen sich schnell täuschen, wenn ein Domainname einer bekannten Marke sehr ähnlich sieht. Diese Methode wird gezielt genutzt, um Betrugsversuche, Umleitungen auf gefälschte oder werbefinanzierte Seiten oder die Verbreitung illegaler oder konkurrierender Angebote durchzuführen. Ebenso können solche Domains zum Verbreiten von Falschinformationen oder unangemessenen Inhalten eingesetzt werden.
Darüber hinaus kann Cybersquattingein gängiger Angriffsvektor in der frühen Phase eines Cyberangriffs sein. Täuschend echte Domains werden genutzt, um Nutzer zum Herunterladen von Schadsoftware zu verleiten, die wiederum Systeme infiziert und Cyberkriminellen Zugang zu sensiblen Daten verschafft.
Cybersquatting – eine wachsende Bedrohung
Betroffene Unternehmen können infolge von Cybersquatting nicht nur finanzielle Verluste erleiden, sondern auch erhebliche Reputations- und Sicherheitsrisiken. Tatsächlich nimmt die Zahl der Markenrechtsverletzungen durch missbräuchliche Domainregistrierungen seit Jahren kontinuierlich zu.1
Die Registrierung scheinbar legitimer Domainnamen ist dabei äußerst einfach. Denn für Domainnamen gilt grundsätzlich das Prinzip „first come, first served“ – wer zuerst registriert, bekommt den Namen. Viele Registrare führen zudem keine Überprüfung der Identität des Antragstellers durch. Da einige Domain-Endungen außerdem sehr günstig erhältlich sind, kommt es immer häufiger zu Massenregistrierungen.
Cyberkriminelle nutzen verschiedene Varianten des Cybersquattings, um ihre Domains möglichst unauffällig erscheinen zu lassen. Beim sogenannten Combosquatting wird der Markenname beibehalten, aber um ein zusätzliches Schlüsselwort ergänzt (z. B. „marke-support.com“). Beim TLD-Squatting hingegen wird der Markenname unverändert verwendet, jedoch mit einer anderen Domain-Endung (z. B. „marke.net“ statt „marke.com“).
Sobald ein verdächtiger Domainname entdeckt wird, ist rasches Handeln gefragt: Zum einen sollten Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes eingeleitet werden, um den Missbrauch zu stoppen. Zum anderen sind technische Prüfungen notwendig, um sicherzustellen, dass keine Kompromittierung im Gange ist – und um mögliche künftige Angriffe frühzeitig zu verhindern.
Wie Sie bei Markenmissbrauch handeln und Ihre Marke schützen können
Je nach Art des festgestellten Domainmissbrauchs und der gewählten Strategie gibt es verschiedene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Markenverteidigung. Dazu gehören die einvernehmliche Rückgewinnung des Domainnamens, die Sperrung einer betrügerischen Website oder die Anfechtung einer Domainregistrierung über geeignete außergerichtliche Verfahren.
Eine häufig genutzte Maßnahme ist das Abmahnschreiben an den Inhaber des betreffenden Domainnamens – sobald dessen Identität bekannt ist. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zur Rückgabe der Domain zu erreichen. Sollte der Inhaber dies verweigern, kann dieses Vorgehen gleichzeitig als erster Nachweis der Markenrechte dienen und die Grundlage für eine spätere Beschwerde oder Klage bilden.
Webseitensperrungen kommen zum Einsatz, wenn eine Domain eindeutig betrügerische Inhalte veröffentlicht oder für Phishing-Kampagnen genutzt wird. In solchen Fällen wird beim Registrar oder Hosting-Anbieter eine Sperrung beantragt – in der Regel auf Grundlage eines Dossiers mit Beweismaterial, das den Missbrauch dokumentiert.
Darüber hinaus gibt es außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren wie UDRP oder URS, bei denen eine unabhängige Stelle eingeschaltet wird, um die Registrierung eines Domainnamens anzufechten – außerhalb des klassischen Gerichtssystems. Je nach Fall werden entsprechende Unterlagen bei einem Schiedsgericht, einer Registrierungsstelle oder einer akkreditierten Organisation eingereicht. Das konkrete Verfahren hängt meist von der Domain-Endung ab. In vielen Fällen ermöglichen diese Verfahren eine Wiedererlangung der betroffenen Domain.
Dies sind die gängigsten Schritte zur Reaktion auf Domainmissbrauch. In besonderen Fällen können jedoch auch weitere, individuell angepasste Maßnahmen erforderlich sein – abhängig von der Art der Verletzung und den Zielen der Markenstrategie.
Welche technischen Maßnahmen schützen Ihr Informationssystem?
Wie die ANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information) bereits in ihrem Bericht „Maîtrise du risque numérique“ von 2019 festhält, trägt „die Implementierung geeigneter Mittel zur Erkennung, Protokollierung und Korrelation […] maßgeblich zur Erkennung von Cyberangriffen bei“.
Wird ein missbräuchlicher oder verdächtiger Domainname entdeckt, sollte eine der ersten Maßnahmen darin bestehen, diesen auf Proxy-Ebene oder direkt auf dem DNS-Server zu blockieren. So wird verhindert, dass Nutzer auf die betrügerische Website zugreifen können – selbst dann, wenn sie über einen externen Link oder eine E-Mail dorthin geleitet werden.
Ein zweiter Schritt ist die Sperrung (Blacklisting) des Domainnamens auf dem Mailserver, um zu verhindern, dass Mitarbeiter E-Mails empfangen, die von dieser Domain gesendet werden. Viele E-Mail-Gateways bieten bereits integrierte Blocklist-Systeme, die von den IT-Sicherheitsteams des Unternehmens regelmäßig erweitert und gepflegt werden können.
Darüber hinaus sollten die Mail-Gateway-Protokolle überprüft werden, um festzustellen, ob vor Einrichtung des Blacklistings bereits Nachrichten von dieser Domain eingegangen sind. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die Proxy-Protokolle zu analysieren, um sicherzustellen, dass kein Zugriff auf die betrügerische Website stattgefunden hat.
Diese Maßnahmen können zeitaufwendig sein, insbesondere wenn kein zentrales SIEM-System (Security Information and Event Management) vorhanden ist. Dennoch lassen sich Prioritäten setzen – etwa anhand der Kritikalität der betroffenen Domains, um gezielt und effizient vorzugehen.
Als Experte für den Schutz strategischer Domainnamen seiner Kunden unterstützt Nameshield Unternehmen mit Lösungen zur Erkennung von Cybersquatting-Fällen sowie mit einem Remediation-Service, der auf die Beilegung von Domainstreitigkeiten spezialisiert ist.
[1] Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) – eines der wichtigsten Schiedsgerichte, bei dem außergerichtliche UDRP-Beschwerden eingereicht werden können – verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen: Zwischen 2022 und 2024 nahmen die Beschwerden um über 7 % zu, und im Vergleich zu 2020 sogar um mehr als 47 %.
Die Positionierung und Sichtbarkeit einer Marke hängen heute weitgehend von ihrer Website und damit vonihrem Domainnamen ab. Die Expansion einer Marke in einen neuen Markt, die Einführung eines neuen Projekts, die Neugestaltung einer Marketingidentität … all diese Entscheidungen erfordern eine effektive Positionierung im Internet und damit möglicherweise die Registrierung neuer Domainnamen. Es kann jedoch vorkommen, dass der ideale Domainname für ein Projekt bereits rechtmäßig von einem Dritten registriert ist.
In diesem Fall besteht eine Möglichkeit darin, die Domain zu erwerben. Dabei können zwei Fälle eintreten: Die Domain steht zum Verkauf oder sie wird rechtmäßig von ihrem Inhaber genutzt.
Die Domain steht zum Verkauf
Im einfachsten Fall möchte der Inhaber der Domain diese verkaufen. Über die Sekundärmarktplattform für Domainnamen, auf der die Anzeige verfügbar ist, kann der gesuchte Domainname entweder zu einem Festpreis, nach Verhandlung mit dem Verkäufer oder nach einer Auktion erworben werden. Der Käufer erhält dann den Domainnamen und kann ihn bei seiner Registrierungsstelle in sein Portfolio aufnehmen.
Es ist jedoch zu beachten, dass viele Akteure Domainnamen nur erwerben, um sie zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen. Ein zum Verkauf stehender Domainname wird daher nicht unbedingt zu seinem tatsächlichen Wert angeboten. Es ist unerlässlich, den Kauf nach einer Prüfung des Domainnamens in Angriff zu nehmen, um seinen Marktwert sicherzustellen.
Die Domain wird von seinem Inhaber rechtmäßig genutzt
Der Domainname kann registriert und somit nicht zum Kauf verfügbar sein, unabhängig davon, ob er für das Hosting einer Website verwendet wird oder nicht. Das Projekt zum Erwerb des Domainnamens besteht dann darin, mit dem Eigentümer über die Möglichkeit einer Eigentumsübertragung durch einen Kauf zu verhandeln – der Kaufpreis ist dabei Verhandlungssache.
Der erste Schritt besteht daher darin, den Inhaber des gewünschten Domainnamens zu identifizieren und Kontakt mit ihm aufzunehmen. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind personenbezogene Daten und insbesondere die des Inhabers der Domain in der Regel geschützt und daher nicht in der Whois-Datenbank enthalten. Um den Inhaber zu ermitteln, kann es daher erforderlich sein, Recherchen durchzuführen und zunächst die Kontaktinformationen in den Impressumsangaben der über die Domain gehosteten Website zu überprüfen. Sollte dies erfolglos bleiben, können weitergehende Recherchen im Internet, in sozialen Netzwerken und Foren, in Presseartikeln usw. durchgeführt werden. Sobald der Kontakt hergestellt ist, kann dem Inhaber der Wunsch mitgeteilt werden, den Domainnamen zu erwerben.
In dieser Phase kann dieser seine Ablehnung der Freigabe des Domainnamens, den er nutzt, zum Ausdruck bringen. Eine ausbleibende Antwort auf die Anfrage kann einer Absage gleichkommen. In diesem Fall sollte die Entscheidung des Gesprächspartners akzeptiert werden. Falls der Inhaber jedoch Interesse an dem Vorschlag zeigt, kann die Verhandlungsphase beginnen.
Diese Phase der Verhandlung des Verkaufspreises hängt damit zusammen, dass es keine Regeln für den Ankaufspreis einer Domain gibt. Eine gute Kenntnis des Werts der Domain ist daher erforderlich, um ein akzeptables Angebot machen und einen fairen Preis aushandeln zu können. Der Inhaber kann den Verkaufspreis seiner Domain überbewerten, der potenzielle Käufer entscheidet allein, welchen Höchstbetrag er je nach seinem Vorhaben akzeptieren kann. Es ist zu beachten, dass die Verhandlungsphase von unterschiedlicher Dauer sein kann, je nach Dringlichkeit des Bedarfs und Reaktionsfähigkeit des Inhabers.
Wenn sich Käufer und Inhaber auf einen Preis geeinigt haben, muss eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet werden, um die Zahlungs- und Übertragungsbedingungen festzulegen. Nach der Kündigung der Rechte an der Domain durch den bisherigen Inhaber wird diese an die vom Käufer gewählte Registrierungsstelle übertragen, die die Kontaktdaten und DNS-Konfigurationen des neuen Eigentümers aktualisiert.
Wie kann Nameshield Sie dabei unterstützen?
Der Kauf einer Domain ist kein einfacher Vorgang. Er erfordert gute Kenntnisse des Domainmarktes, insbesondere um den Wert eines Vermögenswertes zu bestimmen und den fairsten Preis auszuhandeln. Außerdem müssen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um sich während der Kaufphase vor Betrug zu schützen. Sie können sich von einem Dritten begleiten lassen, der über das erforderliche Fachwissen verfügt, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen.
Nameshield kann Sie mit seinem Remediation-Service und seiner dreißigjährigen Erfahrung in der Wiedererlangung von Domainnamen und Remediation unterstützen. Wir verfügen über ein Inhouse-Team, das auf den Aufkauf von Domainnamen spezialisiert ist, sodass Sie von einem direkten Kontakt sowie von Reaktionsschnelligkeit und Zuverlässigkeit bei der Erbringung dieser Dienstleistung profitieren.
Die Stärken unseres Services beruhen auf drei Elementen:
Ausgangspunkt für unser Team ist die Analyse der Domain, die zurückgekauft werden soll. Die Ermittlung bspw. ihres Alters, ihrer Top Level Domain, ihrer Länge, ihres thematischen Werts und ihrer Nutzung ermöglicht es uns, die Erfolgswahrscheinlichkeit der Maßnahme zu bestimmen und den Wert der Domain zu schätzen. So erhalten Sie schnell einen Überblick über die Machbarkeit Ihres Vorhabens.
Unsere Kontaktaufnahme mit dem Inhaber der Domain zur Ermittlung seiner Verkaufsbereitschaft erfolgt anonym. Weder Ihre Identität noch die von Nameshield werden dem Inhaber der Domain während des gesamten Kaufprozesses bekannt gegeben. Die Geheimhaltung Ihrer Identität schützt Sie insbesondere vor einer Überbewertung der Domain.
Wenn Sie den Kaufpreis bestätigt haben, nehmen wir den tatsächlichen Erwerb der betreffenden Domain über ein Zahlungssystem vor, das die Anonymität und Sicherheit des Verfahrens gewährleistet. Die Sicherung Ihres Domain-Kaufs über eine spezialisierte Plattform auf dem Sekundärmarkt schützt Sie vor Betrugsversuchen während der Transaktion.
Wir verpflichten uns, einen fairen Preis auszuhandeln, zu dem Sie den Kauf tätigen oder davon zurücktreten können. Wir übernehmen die Domain und übertragen sie auf Ihr Konto, sodass Sie dann der Inhaber sind.
Was tun, wenn der Inhaber der Domain den Verkauf ablehnt?
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Domain erwerben können, ist größer, wenn der Inhaber der Domain diese nicht oder nur wenig nutzt oder wenn er beabsichtigt, sie gegen ein angemessenes Angebot zu verkaufen. Bei aktiver Nutzung lässt er sich möglicherweise in der Verhandlungsphase überzeugen, kann aber auch Ihr Angebot ablehnen, obwohl es finanziell interessant ist. Denn der Inhaber der von Ihnen gewünschten Domain ist nicht verpflichtet, sie Ihnen zu verkaufen.
Angesichts dieser Ablehnung ist es ratsam, das ursprüngliche Projekt zu überdenken, entweder indem Sie einen ganz anderen Domainnamen wählen, der potenzielle Änderungen im restlichen Projekt mit sich bringt, oder indem Sie Änderungen am ursprünglich gewünschten Domainnamen vornehmen. Bei der zweiten Option muss unbedingt darauf geachtet werden, dass keine damit verbundenen Marken bereits eingetragen sind, um mögliche Rechte an geistigem Eigentum nicht zu verletzen.
Je nach Fall muss beim Kauf der gewünschten Domain eine Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) im Vorfeld oder im Anschluss erfolgen, um den Schutz des Gewerblichen Eigentums sicherzustellen.Es ist auch wichtig, eine Strategie für die Registrierung von Domainnamen zu definieren, um ein einheitliches und Ihren Bedürfnissen entsprechendes Portfolio aufzubauen, begleitet von einer defensiven Registrierungsstrategie für die als besonders sensibel eingestuften Domainnamen mit dem Ziel die risikoreichsten Betrugsfälle zu vermeiden. Nameshield kann Sie als souveräner Corporate Registrar bei diesen Schritten unterstützen.Weitere Informationenfinden Sie auf der Website von Nameshield.
Wie geht man vor, wenn man an einem Domainnamen interessiert ist, der von einem Dritten gehalten wird? Um diesen möglichst sicher in das eigene Portfolio aufnehmen zu können, besteht eine erfolgsversprechende Möglichkeit darin, ihn sofort in dem Moment zu registrieren, in dem er wieder öffentlich verfügbar wird.
Der Besitz eines Domainnamens ist zeitlich befristet, die Besitzdauer liegt in der Regel zwischen ein und zehn Jahren. Er läuft ab, wenn sein Inhaber ihn nach Ablauf des Vertrags nicht verlängert, wodurch er nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ wieder für einen anderen Inhaber zur Registrierung zur Verfügung steht.
Backorder – was genau ist das?
Wenn sich das Ablaufdatum der Registrierung eines Domainnamens nähert, wird der Inhaber von seiner Registrierungsstelle benachrichtigt, damit er eine Verlängerung vornehmen kann. Er kann dies bis zum Ende der Redemption Phase tun, dem Zeitraum nach dem Ablaufdatum des Domainnamens. Wenn der Registrant nichts unternimmt, folgt je nach Domainendung ein Zeitraum von fünf Tagen, der so genannte „Pending Delete“, in dem keine Maßnahmen ergriffen werden können.
Der Backorder(oder auch Snapback oder Nameback) ist ein Dienst, der es ermöglicht, eine Überwachung eines von einem Dritten registrierten Domainnamens einzurichten und im Falle der Aufgabe oder Nichtverlängerung des Domainnamens eine automatisierte Registrierung vorzunehmen. Die Registrierung kann bei bestimmten TLDs, bei denen eine Automatisierung nicht möglich ist, auch manuell erfolgen.
Das Ziel: der Schnellste sein!
Zwar kann die Information über die bevorstehende Löschung eines Domainnamens über das WHOIS abgerufen werden, und somit kann das Verfahren zur Wiedererlangung eines Domainnamens theoretisch auch manuell durchgeführt werden, doch ist dieser Vorgang für die wirklich attraktiven Domainnamen nicht erfolgsversprechend.
Diese Domainnamen werden oft von einer Vielzahl von Anbietern und Lösungen automatisch überwacht, um sie sofort (innerhalb von Sekunden) anzumelden, sobald sie wieder frei werden. Um solche Domainnamen zu gewinnen, müssen die eingesetzten Robots demnach sehr leistungsfähig sein und die Registrierungsstrategien müssen auf den überwachten Domainnamen zugeschnitten sein.
Es kann vorkommen, dass bei mehreren eingestellten Backorders Auktionen stattfinden und der Domainname dem Höchstbietenden zugeteilt wird.
Die Bestellung eines Backorders garantiert also nicht, dass der Domainname wiederhergestellt wird: Der Inhaber kann den Domainnamen bis zum Ende der Redemption Phase verlängern oder eine andere Lösung zur Registrierung kann schneller in der Einreichung sein.
Holen Sie sich Domainnamen automatisch über unseren Backorder-Dienst zurück
Die automatischen Wiederherstellungsroboter von Nameshield senden in immer kürzeren Abständen Warnungen, je nachdem, wie weit die Public Domain-Rückfallphasen für den überwachten Domainnamen fortgeschritten sind, um so früh wie möglich im Rahmen der Wiederherstellung aktiv werden zu können.
Je nach Art der TLD und des Domainnamens richtet Nameshield ein Multi-Request-System ein, um die Erfolgschancen zu vervielfachen, indem es seine automatisierten Abrufroboter mit externen Robotern kombiniert. Nameshield wählt je nach dem zu überwachenden Namen das am besten geeignete System aus.
Diese Leistung kann auch von Kunden abonniert werden, die über das Wiederverfügbarwerden eines Domainnamens informiert werden möchten, ohne ihn registrieren zu wollen.
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zum Thema Backorder haben, steht Ihnen Nameshield gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die Überwachung des Wiederverfügbarwerdens eines Domainnamens ist hingegen keine Lösung für den Fall, dass ein Domainname Ihre Markenrechte verletzt. Lesen Sie in einem der nächsten Artikel, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um die Registrierung eines Domainnamens anzufechten.
Finden Sie auf der Nameshield-Website das Replay des Webinars „Die nächste Runde der neuen gTLDs kommt! Wie eine dotBrand-Top Level Domain Ihre Marke transformieren kann“, das von Arnaud Wittersheim, Projektmanager für ngTLDs und Compliance – PO Domainnamen, und Joëlle Samaké, Country Coordinator Germany bei Nameshield, moderiert wurde.
Die ICANN hat für 2026 eine Reihe neuer gTLDs angekündigt, die es Markeninhabern ermöglichen, ihre individuelle Internet-Endung zu erstellen. Da die vorherige Runde 2012 stattfand, haben Sie jetzt die seltene Gelegenheit, den Ruf Ihrer Marke durch eine erkennbare, vertrauenswürdige und sichere digitale Identität in einem Umfeld wachsender technologischer und regulatorischer Herausforderungen zu festigen.
Unsere Experten werden Ihnen die Bedeutung des Besitzes Ihrer strategischen gTLD erläutern, aber auch die von Nameshield angebotene Rundumbetreuung, die vom Aufbau Ihres Projekts bis zur Einreichung der Bewerbung bei der ICANN geht.
Bei diesem Webinar hatte Nameshield die Ehre, Mert Saka, GDD Accounts Senior Manager bei der ICANN, begrüßen zu dürfen, der uns weitere Einblicke in das Verfahren zum Erwerb einer eigenen .brand gewährte.
Wenn Sie die volle Kontrolle über Ihr digitales Territorium haben, die Sicherheit Ihrer strategischen Vermögenswerte erhöhen, das Vertrauen Ihrer Kunden und Nutzer steigern und Ihre Marktführerschaft behaupten möchten, dann nutzen Sie diese einmalige Chance zur Innovation.
Das Versprechen unseres Webinars: Ihnen die Bedeutung des Besitzes Ihrer strategischen gTLD und die von Nameshield angebotene Rundumbetreuung vorzustellen.
Ein im November 2024 veröffentlichter Bericht von Interisle Consulting mit dem Titel Cybercrime Supply Chain 2024: Measurements and Assessments of Cyber Attack Resources and Where Criminals Acquire Them zeigt, dass Cyberkriminelle ihren Verbrauch an Domainnamen für Cyberangriffe stark erhöht haben, insbesondere bei neuen generischen Top Level Domains (TLD).
Der Studie zufolge wurden im Jahr 2024 mehr als 8,6 Millionen einzigartige Domains bei Cyberangriffen verwendet, verglichen mit 4,8 Millionen im Jahr 2023, was einem Anstieg von 81 % entspricht. Der Bericht zeigt auf, dass Cyberkriminelle häufig Domainnamen mit legitimer Erscheinung registrieren (Cybersquatting), um ihre kriminellen Aktivitäten zu erleichtern. Da viele Registrare zum Zeitpunkt der Registrierung keine Überprüfung der Identität des Antragstellers oder der Existenz etablierter Markennamen durchführen, ist dies einfach.
In dem Bericht wird die Vermutung aufegstellt, dass die Betrüger zu diesem Zweck eine wachsende Vorliebe für neue generische Top-Level-Domains zeigen. Diese Schlussfolgerung bestätigen, die Daten des Nameshield-Dienstes zur Bekämpfung von Cybersquatting und der Schlichtungsstellen, die befugt sind, Streitigkeiten über Domainnamen außergerichtlich beizulegen.
Was sind neue generische Top-Level-Domains?
Angesichts der wachsenden Bedeutung des Internets in der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturwelt hat die ICANN im Jahr 2012 einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen zur Einführung neuer gTLDs der ersten Ebene gestartet. Die Öffnung neuer gTLDs hat über 1500 neue Top Level Domains auf den Markt gebracht, die in drei Kategorien unterteilt sind: Branchen (z. B. .poker, .music, .hotel, .sport usw.), geografische Gebiete (.paris, .bzh, .africa, .vegas usw.) und Unternehmen (Corporates), die Unternehmen die Möglichkeit bieten, eine Marke oder einen Firmennamen als Top Level Domain zu verwenden (z. B. .loreal, . audi, .apple, .microsoft usw.). Sie kamen zu den historischen generischen Top Level Domains hinzu, die am weitesten verbreitet sind (z. B.: .com, .net, .org, .info, .biz usw.), sowie zu den geografischen Top Level Domains, die ein Land oder ein Gebiet identifizieren können (z. B.: .de, .at, .uk, .cn usw.).
Die neuen generischen Top Level Domains sind bei Cyberkriminellen sehr beliebt
Im Rahmen der Studie von Interisle Consulting wird die kriminelle Nutzung von Domainnamen unter dem Gesichtspunkt der drei häufigsten und für die betroffenen Unternehmen kostspieligsten Angriffsvektoren untersucht: Malware, Phishing und Spam. Die Daten der Studie wurden aus Berichten über diese drei Arten von Betrug zusammengestellt, die von elf öffentlichen oder kommerziellen Bedrohungs- und Reputationsdiensten gesammelt wurden.
Für die Analyse wurden die TLDs in vier Kategorien unterteilt: .com und .net; andere generische und vor 2013 eingeführte TLDs wie . org, .biz und .info; die geografischen TLDs, die sogenannten ccTLDs (z. B. .at, .de, .cn, .co…); die neuen generischen TLDs, die ab 2014 eingeführt wurden (z. B. .top, .shop, .vip, .xyz…).
Aufteilung der zwischen September 2023 und August 2024 registrierten Domainnamen nach TLD
Die Analyse der gesammelten Berichte zeigt jedoch, dass die Domainnamen in .com und .net zwar fast die Hälfte aller zwischen September 2023 und August 2024 registrierten Domainnamen ausmachen, aber nur etwas mehr als 40 % der Domains, die für kriminelle Zwecke genutzt werden. Obwohl die in den letzten Jahren eingeführten neuen generischen Top Level Domainsnur 11 % des Marktes für Domainnamen ausmachen, sind sie für rund 37 % der zwischen September 2023 und August 2024 gemeldeten Cyberkriminalitätsdomains verantwortlich.
Verteilung der Cyberkriminalitätsdomainnamen nach Top Level Domain zwischen September 2023 und August 2024
Die Studie geht noch einen Schritt weiter und unterteilt die für kriminelle Aktivitäten gemeldeten Domainnamen in zwei Kategorien: Domainnamen, die absichtlich registriert wurden, um eine böswillige oder kriminelle Handlung zu begehen (für böswillige Zwecke registrierte Domains), und Domainnamen, die für legitime Zwecke registriert, aber nach einer Cyberattacke von Kriminellen kompromittiert wurden. Diese Unterscheidung ermöglicht es, festzustellen, dass die neuen generischen Top Level Domains in etwa 49 % der Fälle von Domainnamen, die zu böswilligen Zwecken registriert wurden, während des untersuchten Zeitraums verwendet werden.
Verteilung der Domainnamen, die zwischen September 2023 und August 2024 für böswillige Zwecke registriert wurden, nach Endung
Die neuen Endungen, die für ihre Mindestanforderungen an die Registrierung und ihre niedrigen Kosten bekannt sind, werden zunehmend von Betrügern bevorzugt. So boten beispielsweise neun der Top Level Domains mit den höchsten Werten für Cyberkriminalität in der Studie Registrierungsgebühren von weniger als 1,00 $ und zweiundzwanzig Gebühren von weniger als 2,00 $ an. Zum Vergleich: Der niedrigste Preis für einen .com-Domainnamen lag im Untersuchungszeitraum bei 5,91 $.
Der Bericht erstellt somit eine TOP 5 der wichtigsten TLDs, für die die größte Anzahl böswilliger Registrierungen im Jahr 2024 gemeldet wurde: Darunter befinden sich drei neue generische Top Level Domains, .top, .xyz und .shop.
TOP 5 der wichtigsten TLDs, für die die größte Anzahl böswilliger Registrierungen im Jahr 2024 gemeldet wurde
Fokus auf Cybersquatting, ein ähnlicher Trend
Um Domainnamen, die mit der Absicht registriert wurden, eine böswillige Handlung zu begehen, zu kategorisieren und sie von Domainnamen zu unterscheiden, die für kriminelle Aktivitäten kompromittiert wurden, hat Interisle Consulting hat eine Reihe von Kriterien festgelegt,. Die Verwendung von Cybersquatting ist eines dieser Kriterien.
Cybersquatting ist eine Technik, die darin besteht, missbräuchlich einen Domainnamen zu registrieren, der mit einer Marke, einem Handelsnamen, einem Nachnamen oder einer anderen Bezeichnung, identisch ist oder dieser ähnelt. Auf diese hat der Anmelder keine Rechte und nutzt sie oft zu böswilligen Zwecken. Die Auswirkungen für die rechtmäßigen Einheiten sind zahlreich und oft kostspielig: finanzielle Verluste, Rufschädigung der Marke, Sicherheitsverletzungen.
Wir unterstützen mehr als 300 Unternehmen im Kampf gegen Cybersquatting und bieten Ihnen hier eine detaillierte Studie über die von Betrügern, die diese Technik anwenden, am häufigsten verwendeten Top Level Domains. Die unten untersuchten Daten beziehen sich auf das Jahr 2024 und die Domainnamen. Die wurden von unserem Analystenteam durchleuchtet und konnten durch unsere Tools mit Sicherheit als Cybersquatting gegen die für unsere Kunden überwachten Marken eingestuft werden. Aufgrund der Anzahl und der Art dieser Kunden kann diese Analyse nicht objektiv und schlüssig sein, hat aber den Vorteil, eine Tendenz aufzuzeigen.
Nach den Ergebnissen unserer Abteilung zur Bekämpfung von Cybersquatting, welche die von Interisle Consulting verwendete Einteilung der Erweiterungen übernimmt, stehen die TLDs generisch .com und .info an der Spitze der am häufigsten verwendeten Erweiterungen, um irreführende Domainnamen zu registrieren. Die Endung .com zeichnet sich dadurch aus, dass knapp die Hälfte der Domainnamen, die ein eindeutiges Risiko darstellen und unseren Kunden gemeldet wurden, mit dieser Endung registriert wurden.
Aufteilung der als Cybersquatting eingestuften Domainnamen nach Endung im Jahr 2024
An zweiter Stelle stehen die geografischen Top Level Domains, die sogenannten ccTLDs: Sie machen etwas mehr als ein Viertel der Top Level Domains aus, die am häufigsten für die Registrierung irreführender Domainnamen verwendet werden. Die fünf am häufigsten beobachteten ccTLDs durch unseren Überwachungsdienst im Jahr 2024 waren die Erweiterungen fr, .de, .pl, .ru und .cn.
An dritter Stelle stehen die neuen generischen Top Level Domains, die fast ein Fünftel der beobachteten TLDs in Fällen von Cybersquatting ausmachen, die Nameshield für seine Kunden gemeldet hat, wobei die TLD .shop die anderen bei weitem übertrifft. Es folgen .online, .top, .site und .store.
Top 10 der neuen generischen Top Level Domains, die für die Registrierung von Domainnamen verwendet wurden, die 2024 als Cybersquatting eingestuft wurden
Auch wenn diese Beobachtungen nicht exakt mit denen der Studie von Interisle Consulting übereinstimmen, stellt unser Service ebenfalls einen Anstieg der Verwendung neuer generischer Top Level Domains im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 fest. Im Jahr 2023 wurden 12 % der von unserem Team bei ihrer Erkennung als Cybersquatting eingestuften und registrierten Domainnamen mit einer neuen generischen Endung registriert, im Jahr 2024 waren es bereits 19%. .
Verteilung der als Cybersquatting eingestuften Domainnamen nach Endung im Jahr 2023
Insgesamt ließ sich im Bezug von Cybersquatting, auf den von uns meist beobachteten Top 20 von 2024 im Vergleich zu 2023 ein Anstieg der Verwendung von neuer generischer Top Level Domains verzeichnen, mit Ausnahme von .site:
Unter den Top 20 der Top Level Domains, die von unserem Dienst am häufigsten für die Registrierung von Domainnamen im Zusammenhang mit Cybersquatting im Jahr 2024 verwendet beobachtet wurden, ist im Vergleich zu 2023 insgesamt ein Anstieg der Verwendung neuer generischer Top Level Domains zu beobachten, mit Ausnahme von .site:
TLD
2024
2023
2024
2023
.com
53,19%
57,46%
.info
7,07%
8,12%
.fr
6,98%
11,80%
.shop
6,25%
1,41%
.de
3,40%
0,58%
.pl
2,76%
0,34%
.net
2,58%
6,36%
.online
2,22%
1,55%
.ru
1,99%
1,10%
.org
1,77%
2,72%
.cn
1,40%
0,69%
.top
1,36%
0,55%
.site
1,31%
1,41%
.store
1,27%
0,69%
.br
1,27%
0,52%
.today
1,13%
0,00%
.xyz
1,09%
0,69%
.es
1,04%
0,17%
.uk
1,00%
1,10%
.co
0,91%
0,65%
Ein Trend, der sich auch in den Entscheidungen zu außergerichtlichen Beschwerden widerspiegelt
Das auf Vorschlag der ICANN eingerichtete außergerichtliche Verfahren UDRP („Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy“) ermöglicht die Sanktionierung offensichtlicher und unbestreitbarer Markenrechtsverletzungen, die sich aus der Reservierung identischer oder ähnlicher Domainnamen durch Dritte (Cybersquatting) ergeben.
Die UDRP gilt für generische (gTLDs) und neue Top Level Domains (new gTLDs), aber auch für bestimmte geografische Top Level Domains (ccTLDs), deren Registrierungsstelle die von der UDRP-Grundsätze akzeptiert wurden. Der Anwendungsbereich dieses Verfahrens ist internationaler Natur und bietet einen einfachen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten über ein von der ICANN akkreditiertes Schiedsgericht.
Die Domainnamen, für die ein Schiedsverfahren bei einem akkreditierten Zentrum beantragt wurde, können die Realität des Cybersquatting nicht genau veranschaulichen. Denn die daraus gewonnenen statistischen Daten spiegeln nur die Marken wider, deren Inhaber eine Überwachungs- und Abhilfestrategie für Verletzungsfälle eingeführt haben. Außerdem stellen sie nur eine einzige Art von Abhilfemaßnahmen dar, die durchgeführt werden können. Für die anderen, wie z. B. die Sperrung von Websites (Takedowns), gibt es keine statistischen Daten und somit können diese nicht analysiert werden.
1Die Analyse der im Jahr 2024 in UDRP-Akten am häufigsten beobachteten Endungen zeigt eine Top 10, die aus 6 neuen generischen Endungen besteht, wobei die .com mit großem Abstand an der Spitze liegt. Diese Endung macht 80,44 % der behandelten Fälle unter diesen Top 10 aus, was jedoch einen Rückgang gegenüber dem Anteil von 86,94 % im Jahr 2023 darstellt. Obwohl die Endungen, die die Top 10 2024 bilden, mit denen von 2023 identisch sind, ist der Anteil der UDRP-Fälle, die sich auf die neuen generischen Endungen beziehen, für jede von ihnen gestiegen.
Rang
TLD
2024
2023
1
.com
80,44 %
86,94 %
2
.shop
5,52 %
1,94 %
3
.net
4,49 %
3,78 %
4
.org
2,79 %
2,41 %
5
.online
1,90 %
1,27 %
6
.store
1,17 %
1,00 %
7
.top
1,16 %
0,64 %
8
.xyz
1,13 %
0,63 %
9
.site
0,99 %
0,53 %
10
.info
0,40 %
0,86 %
Da die UDRP-Verfahren nicht auf alle Fälle im Zusammenhang mit geografischen Top Level Domains angewandt werden können, außer auf diejenigen, für die die Registrierungsstelle die UDRP-Grundsätze akzeptiert hat, deckt sich diese Top 10 sehr stark mit den Top Level Domains von 2024, die von unserer Abteilung am häufigsten beobachtet wurden, um Domainnamen für Cybersquatting zu registrieren.
Welche Lösungen gibt es angesichts dieser Feststellung?
Um sich vor der Registrierung von Domainnamen zu schützen, die Ihrer Marke ähneln, besteht die erste Maßnahme darin, ein optimiertes Portfolio von Domainnamen zu erstellen daseine Strategie zur defensiven Registrierung umfasst. Es geht darum, Domainnamen mit Ihrer Marke auf einer Vielzahl von Endungen zu registrieren und zu verlängern. Dabei sind insbesondere die betrugsanfälligsten Top Level Domains, die branchenspezifischen Endungen, die dem Tätigkeitsbereich der Marke entsprechen, und die als risikoreich angesehenen Endungen relevant, weil sie nicht über ein Streitbeilegungsverfahren verfügen. Dieser Ansatz kann durch die Registrierung von Domainnamen mit Ihrer Marke in ihren plausibelsten Varianten ergänzt werden, um sich vor den Formen des Typosquatting zu schützen, die am ehesten geeignet sind, um Nutzer zu täuschen.
Für ein Unternehmen ist es heutzutage jedoch unmöglich, einen umfassenden defensiven Ansatz zu verfolgen, d. h. so viele Domainnamen wie nötig zu registrieren, um sich vor Betrug um dieses strategische Gut zu schützen, da böswillige Akteure eine Vielzahl an kreativen Möglichkeiten haben.
Heute ist eines der wirksamsten Mittel im Kampf gegen Cybersquatting die frühzeitige Erkennung von Markenverletzungen. Denn die Möglichkeit, diese bereits zum Zeitpunkt ihrer Registrierung zu erkennen, entscheidet über die Möglichkeit, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die eingesetzten Erkennungslösungen müssen leistungsstark sein: Jeden Tag werden weltweit Hunderttausende neuer Domainnamen registriert, und unter diesen verbirgt sich eine unbestimmte Anzahl von Betrugsvektoren. Die Überwachungslösungen müssen daher in der Lage sein, alle neu beobachteten Domainnamen, die eine bestimmte Marke imitieren, zu erkennen, die in identischer Form oder aus einer sehr großen Bandbreite von Variationen sowie in Verbindung mit Schlüsselwörtern und Konzepten aus ihrem Wortschatz gesucht werden müssen.
Als souveräner Corporate Domain Registrar und Experte für den Schutz der strategischen Domainnamen seiner Kunden vor Cyberbedrohungen kann Nameshield Sie begleiten und Ihnen Lösungen zum Schutz Ihrer Marke im Internet anbieten.
Diese Daten wurden aus Daten zusammengetragen, die von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), dem National Arbitration Forum (NAF), dem tschechischen Schiedsgericht (CAC), dem kanadischen Internationalen Internet-Streitbeilegungszentrum (CIIDRC) und dem asiatischen Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) zur Verfügung gestellt wurden.↩︎
Unsere Nameshield Kollegen Jochen Schönweiß und Joëlle Samaké freuen sich mit Ihnen über die neuesten Online Monitoring und Enforcement Strategien zu diskutieren. Treffen Sie uns am Roundtable I am 26.11.2024 oder besuchen Sie uns am Stand T1-64!
Wir freuen uns auf Sie und haben auch einige limitierte Freitickets zu vergeben. Sprechen Sie uns hier einfach an.
Die meisten kennen Top Level Domains (TLD) wie sie jedermann hat: .com, .de, .org – aber wie wäre mit einer TLD, die wie der eigenen Markenname lautet? Für starke Brands eine spannende Alternative, die unter dem Fachbegriff dotBrand diskutiert wird. Was habe ich als Markenverantwortlicher konkret davon und werden wir auf dem nächsten ICANN Meeting mehr dazu erfahren? Wir haben dazu mit Online Brand Protection Expertin Joëlle Samaké gesprochen.
Guten Tag und herzlich willkommen Frau Samaké! Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, unseren Lesern zu erklären, was es mit dem Thema dotBrand auf sich hat.
Joëlle Samaké : Kein Problem, das geht schnell und ist für Markenveranwortliche wirklich ein spannendes Thema.
Ein Thema, das gerade wieder Fahrt aufnimmt, nicht wahr?
JS: Ja genau. Es ist insofern kein wirklich neues Thema, da es in 2012 bereits eine erste Runde gab, in der Firmen ihre dotBrand bei der ICANN anmelden können.
Was ist das denn eigentlich genau – eine dotBrand?
JS: Also, das ist eine Domainendung oder Top Level Domain, die identisch mit dem eigenen Markennamen ist. Viele große Firmen wie z.B. Apple, Google, Audi oder DHL haben ihre Chance bereits genutzt und so ein starkes Zeichen für die Onlinepräsenz, ihrer Marke gesetzt.
Was genau hat ein Unternehmen denn von einer Registrierung?
JS: Zunächst einmal einen eindrucksvollen Marketingeffekt – eine eigene Endung, das hat eine ganz besondere Wirkung und zeugt von Markenpower und Professionalität. Gleichzeitig hat dotBrand Vorteile hinsichtlich der Cybersecurity – der Markeninhaber wird nämlich gleichzeitig zur Registry. Das bedeutet, er entscheidet, wer eine Domain mit seiner Endung anmelden darf und hat so jederzeit den vollen Überblick darüber, wer Domains unter seinem Markennamen anbietet. Eine tolle Chance vor allem für Anbieter, die wie ein Marktplatz agieren und so das Angebot vieler Partner direkt auf der markeneigenen Top Level Domain einbinden können.
Das hört sich nicht schlecht an. Gibt es auch Vorteile für die Kunden der Unternehmen?
JS: Natürlich. Hier verweise ich erneut auf den Sicherheitsaspekt. E-Mails, die unter der Nutzung der dotBrand-Domain versendet werden sind, besonders fälschungssicher. Das Risiko, auf diese Weise Opfer eine Phishing-Attacke zu werden, geht gegen Null.
Ok und wie aufwendig ist es, Inhaber einer dotBrand zu werden?
JS: Es ist schon mit einem gewissen Aufwand verbunden, da ein klar festgelegter Bewerbungsprozess bei der ICANN eingehalten werden muss. Nameshield ist diesen Weg aber schon mehrfach mit unterschiedlichen Kunden gegangen und es ist durchaus machbar. Schließlich reden wir von einer Investition in die Marke, die sich langfristig bezahlt macht.
Warum sollten Unternehmen sich jetzt mit dem Thema dotBrand befassen?
JS: Seit mehreren Jahren wartet die Internet-Community auf das nächste Zeitfenster, um sich auf eine dotBrand zu bewerben. Aktuell mehren sich die Zeichen, dass es auf dem nächsten großen ICANN-Meeting konkret werden könnte. So hat die neue ICANN Präsidentin Sally Costerton das Thema priorisiert und scheint hier schnelle Fortschritte machen zu wollen.
Da sind wir gespannt auf die ICANN 78, die im Oktober in Hamburg stattfinden wird. Ist Nameshield auch dabei?
JS: Ja, wir werden auf jeden Fall auch vor Ort sein und in unserem Blog über alle Neuigkeiten zum Thema berichten. Wer ganz sicher gehen will, kann sich für den Nameshield Newsletter eintragen. Wir sind gespannt darauf, in der nächsten Runde wieder mit dabei zu sein!
Die Gefahren des Internets sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Phishing, Cybersquatting oder auch Vertipperdomains sind häufig die Ursache für existenzkritische Unternehmenskatastrophen.
Markenverantwortliche können schnell von den Gefahren, die sich hinter diesen Risikofaktoren verbergen, in Panik versetzt werden. Deshalb ist es wichtig zu lernen, worin die Risiken bestehen und wie man diese am besten absichern kann.
Beim 17th Global Brand Protection Innovation Programm 2023 in Frankfurt am Main stellen Brand- und Domainexperten Joëlle Samaké und Arnaud Wittersheim überzeugende Überwachungs- und Verteidigungsstrategien vor.
Außerdem erfahren Sie aus erster Hand von den Vorteilen innovativer und leistungsstarker Lösungen wie dotbrand aus Markeninhabersicht.
Besuchen Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie Ihre Marke bestmöglich schützen können und von innovativen Domainlösungen für Ihre Marken zu profitieren!