Falsche Domain, echtes Risiko – und wie Sie darauf reagieren

Domainnamen sind heute ein fester Bestandteil der digitalen Angriffsfläche von Unternehmen. Betrüger und Cyberkriminelle nutzen diese strategischen Assets gezielt für Missbrauch und Cyberangriffe – mit ganz unterschiedlichen Zielen: von finanzieller Bereicherung über Störung und Destabilisierung bis hin zur Kompromittierung von Informationssystemen.

In diesem Zusammenhang registrieren Angreifer häufig Domainnamen, die eine Marke oder ein unterscheidungskräftiges Zeichen identisch oder täuschend ähnlich nachbilden – ohne jegliches Recht dazu. Dieses Vorgehen ist als Cybersquatting bekannt. Auch kann es passieren, dass böswillige Akteure nicht verlängerte oder aufgegebene Domains übernehmen und für ihre Zwecke missbrauchen – Domains also, die ursprünglich rechtmäßig einer Organisation gehörten.

Wie nutzen Cyberkriminelle missbräuchlich registrierte Domainnamen?

Anfang wurden mit dem Missbrauch von Domainnamen vor allem finanzielle Zwecken verfolgt – Betrüger registrierten Domains, um sie später zu einem hohen Preis weiterzuverkaufen. Auch wenn diese Praxis weiterhin existiert, sind Domain-Usurpationen heute vor allem Teil cyberkrimineller Aktivitäten.

Häufiges Ziel ist es, über Phishing-Kampagnen sensible Informationen zu stehlen. So werden ahnungslose Nutzer dazu verleitet, vertrauliche Daten preiszugeben, die anschließend für Identitätsdiebstahl oder den Zugriff auf Informationssysteme genutzt und weiterverkauft werden können.

Internetnutzer lassen sich schnell täuschen, wenn ein Domainname einer bekannten Marke sehr ähnlich sieht. Diese Methode wird gezielt genutzt, um Betrugsversuche, Umleitungen auf gefälschte oder werbefinanzierte Seiten oder die Verbreitung illegaler oder konkurrierender Angebote durchzuführen. Ebenso können solche Domains zum Verbreiten von Falschinformationen oder unangemessenen Inhalten eingesetzt werden.

Darüber hinaus kann Cybersquatting ein gängiger Angriffsvektor in der frühen Phase eines Cyberangriffs sein. Täuschend echte Domains werden genutzt, um Nutzer zum Herunterladen von Schadsoftware zu verleiten, die wiederum Systeme infiziert und Cyberkriminellen Zugang zu sensiblen Daten verschafft.

Cybersquatting – eine wachsende Bedrohung

Betroffene Unternehmen können infolge von Cybersquatting nicht nur finanzielle Verluste erleiden, sondern auch erhebliche Reputations- und Sicherheitsrisiken. Tatsächlich nimmt die Zahl der Markenrechtsverletzungen durch missbräuchliche Domainregistrierungen seit Jahren kontinuierlich zu.1

Die Registrierung scheinbar legitimer Domainnamen ist dabei äußerst einfach. Denn für Domainnamen gilt grundsätzlich das Prinzip „first come, first served“ – wer zuerst registriert, bekommt den Namen. Viele Registrare führen zudem keine Überprüfung der Identität des Antragstellers durch. Da einige Domain-Endungen außerdem sehr günstig erhältlich sind, kommt es immer häufiger zu Massenregistrierungen.

Cyberkriminelle nutzen verschiedene Varianten des Cybersquattings, um ihre Domains möglichst unauffällig erscheinen zu lassen. Beim sogenannten Combosquatting wird der Markenname beibehalten, aber um ein zusätzliches Schlüsselwort ergänzt (z. B. „marke-support.com“). Beim TLD-Squatting hingegen wird der Markenname unverändert verwendet, jedoch mit einer anderen Domain-Endung (z. B. „marke.net“ statt „marke.com“).

Sobald ein verdächtiger Domainname entdeckt wird, ist rasches Handeln gefragt: Zum einen sollten Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes eingeleitet werden, um den Missbrauch zu stoppen. Zum anderen sind technische Prüfungen notwendig, um sicherzustellen, dass keine Kompromittierung im Gange ist – und um mögliche künftige Angriffe frühzeitig zu verhindern.

Wie Sie bei Markenmissbrauch handeln und Ihre Marke schützen können

Je nach Art des festgestellten Domainmissbrauchs und der gewählten Strategie gibt es verschiedene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Markenverteidigung. Dazu gehören die einvernehmliche Rückgewinnung des Domainnamens, die Sperrung einer betrügerischen Website oder die Anfechtung einer Domainregistrierung über geeignete außergerichtliche Verfahren.

Eine häufig genutzte Maßnahme ist das Abmahnschreiben an den Inhaber des betreffenden Domainnamens – sobald dessen Identität bekannt ist. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zur Rückgabe der Domain zu erreichen. Sollte der Inhaber dies verweigern, kann dieses Vorgehen gleichzeitig als erster Nachweis der Markenrechte dienen und die Grundlage für eine spätere Beschwerde oder Klage bilden.

Webseitensperrungen kommen zum Einsatz, wenn eine Domain eindeutig betrügerische Inhalte veröffentlicht oder für Phishing-Kampagnen genutzt wird. In solchen Fällen wird beim Registrar oder Hosting-Anbieter eine Sperrung beantragt – in der Regel auf Grundlage eines Dossiers mit Beweismaterial, das den Missbrauch dokumentiert.

Darüber hinaus gibt es außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren wie UDRP oder URS, bei denen eine unabhängige Stelle eingeschaltet wird, um die Registrierung eines Domainnamens anzufechten – außerhalb des klassischen Gerichtssystems. Je nach Fall werden entsprechende Unterlagen bei einem Schiedsgericht, einer Registrierungsstelle oder einer akkreditierten Organisation eingereicht. Das konkrete Verfahren hängt meist von der Domain-Endung ab. In vielen Fällen ermöglichen diese Verfahren eine Wiedererlangung der betroffenen Domain.

Dies sind die gängigsten Schritte zur Reaktion auf Domainmissbrauch. In besonderen Fällen können jedoch auch weitere, individuell angepasste Maßnahmen erforderlich sein – abhängig von der Art der Verletzung und den Zielen der Markenstrategie.

Welche technischen Maßnahmen schützen Ihr Informationssystem?

Wie die ANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information) bereits in ihrem Bericht Maîtrise du risque numérique von 2019 festhält, trägt „die Implementierung geeigneter Mittel zur Erkennung, Protokollierung und Korrelation […] maßgeblich zur Erkennung von Cyberangriffen bei“.

Wird ein missbräuchlicher oder verdächtiger Domainname entdeckt, sollte eine der ersten Maßnahmen darin bestehen, diesen auf Proxy-Ebene oder direkt auf dem DNS-Server zu blockieren. So wird verhindert, dass Nutzer auf die betrügerische Website zugreifen können – selbst dann, wenn sie über einen externen Link oder eine E-Mail dorthin geleitet werden.

Ein zweiter Schritt ist die Sperrung (Blacklisting) des Domainnamens auf dem Mailserver, um zu verhindern, dass Mitarbeiter E-Mails empfangen, die von dieser Domain gesendet werden. Viele E-Mail-Gateways bieten bereits integrierte Blocklist-Systeme, die von den IT-Sicherheitsteams des Unternehmens regelmäßig erweitert und gepflegt werden können.

Darüber hinaus sollten die Mail-Gateway-Protokolle überprüft werden, um festzustellen, ob vor Einrichtung des Blacklistings bereits Nachrichten von dieser Domain eingegangen sind. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die Proxy-Protokolle zu analysieren, um sicherzustellen, dass kein Zugriff auf die betrügerische Website stattgefunden hat.

Diese Maßnahmen können zeitaufwendig sein, insbesondere wenn kein zentrales SIEM-System (Security Information and Event Management) vorhanden ist. Dennoch lassen sich Prioritäten setzen – etwa anhand der Kritikalität der betroffenen Domains, um gezielt und effizient vorzugehen.

Als Experte für den Schutz strategischer Domainnamen seiner Kunden unterstützt Nameshield Unternehmen mit Lösungen zur Erkennung von Cybersquatting-Fällen sowie mit einem Remediation-Service, der auf die Beilegung von Domainstreitigkeiten spezialisiert ist.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr über unsere Sicherheitslösungen erfahren möchten.


[1] Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) – eines der wichtigsten Schiedsgerichte, bei dem außergerichtliche UDRP-Beschwerden eingereicht werden können – verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen: Zwischen 2022 und 2024 nahmen die Beschwerden um über 7 % zu, und im Vergleich zu 2020 sogar um mehr als 47 %.

World-Backup Day – Datensicherheit ist Unternehmenssicherheit

Jedes Jahr wird am 31. März der „World Backup Day“ gefeiert. Ein wichtiger Reminder für Unternehmen und Privatpersonen auf einen grundlegenden Aspekt der IT-Sicherheit zu achten: die regelmäßige Sicherung Ihrer Daten.

Datenverlust kann für ein Unternehmen überlebensbedrohlich sein. Das zehnte Barometer zur Cybersicherheit von Unternehmen, das von Opinionway für CESIN erstellt wurde, schätzt, dass 47 % der Unternehmen im Jahr 2024 „mindestens einen signifikanten Cyberangriff erlitten haben.“ Der Diebstahl von Daten wird als eine der Hauptfolgen von Angriffen genannt, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen haben.

Die Bedeutung einer robusten Datensicherung ist daher nicht zu vernachlässigen. Kein Unternehmen ist vor einem Cyberangriff gefeit: Der Schutz und die Sicherung von Daten sind von entscheidender Bedeutung, um die Geschäftskontinuität des Unternehmens zu gewährleisten, aber auch um zu verhindern, dass es im Falle eines Angriffs zum Stillstand kommt und Datenverluste auftreten, die irreparabel sein könnten.

Datenverlust verhindern mit der 3-2-1-1-0 Regel

In „L’État de la menace informatique“ erklärt die ANSSI, dass die Cloud-Umgebung „ein wachsendes Ziel von Cyberangriffen“ sei. Die Backup-Strategie sollte daher nichts dem Zufall überlassen. Um im Falle eines Vorfalls eine schnelle und effiziente Wiederherstellung zu gewährleisten, empfehlen Cybersicherheitsexperten die Anwendung der Regel 3-2-1-1-0:

  • 3 Kopien der Daten: Ein nicht dupliziertes Datenelement ist ein potenziell verlorenes Datenelement. Es ist daher erforderlich, mindestens drei verschiedene Versionen Ihrer Dateien aufzubewahren.
  • 2 verschiedene Medien: Diversifizieren Sie Ihre Speicherlösungen, um die Risiken im Zusammenhang mit einem Hardwareausfall zu minimieren.
  • 1 verschlüsselte Offsite-Kopie: Ermöglicht im Falle eines Brandes, Diebstahls oder Cyberangriffs eine ausgelagerte Sicherung und Verfügbarkeit der Daten.
  • 1 verschlüsselte Offline-Kopie: Gewährleistung der Datenwiederherstellung auch bei einer allgemeinen Beschädigung des Informationssystems.
  • 0 Backup-Fehler: Fehlerfreie Wiederherstellungstests (ein Backup ohne regelmäßige Wiederherstellungstests ist kein brauchbares Backup).

Angesichts der zunehmenden Angriffe ist die Datensicherung weit mehr als eine technische Anforderung: Sie ist eine Lebensversicherung für Unternehmen. Der World Backup Day erinnert uns daran, wie wichtig sie für die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen ist: Vorausschauend zu handeln bedeutet, für das Unerwartete gewappnet zu sein.

Ist Ihr Unternehmen bereit?

Bei Rückfragen steht Ihnen Nameshield gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Backorder oder ‘Wie man „first come, first served“ wird’

Wie geht man vor, wenn man an einem Domainnamen interessiert ist, der von einem Dritten gehalten wird? Um diesen möglichst sicher in das eigene Portfolio aufnehmen zu können, besteht eine erfolgsversprechende Möglichkeit darin, ihn sofort in dem Moment zu registrieren, in dem er wieder öffentlich verfügbar wird.

Der Besitz eines Domainnamens ist zeitlich befristet, die Besitzdauer liegt in der Regel zwischen ein und zehn Jahren. Er läuft ab, wenn sein Inhaber ihn nach Ablauf des Vertrags nicht verlängert, wodurch er nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ wieder für einen anderen Inhaber zur Registrierung zur Verfügung steht.

Backorder – was genau ist das?

Wenn sich das Ablaufdatum der Registrierung eines Domainnamens nähert, wird der Inhaber von seiner Registrierungsstelle benachrichtigt, damit er eine Verlängerung vornehmen kann. Er kann dies bis zum Ende der Redemption Phase tun, dem Zeitraum nach dem Ablaufdatum des Domainnamens. Wenn der Registrant nichts unternimmt, folgt je nach Domainendung ein Zeitraum von fünf Tagen, der so genannte „Pending Delete“, in dem keine Maßnahmen ergriffen werden können.

Der Backorder(oder auch Snapback oder Nameback) ist ein Dienst, der es ermöglicht, eine Überwachung eines von einem Dritten registrierten Domainnamens einzurichten und im Falle der Aufgabe oder Nichtverlängerung des Domainnamens eine automatisierte Registrierung vorzunehmen. Die Registrierung kann bei bestimmten TLDs, bei denen eine Automatisierung nicht möglich ist, auch manuell erfolgen.

Das Ziel: der Schnellste sein!

Zwar kann die Information über die bevorstehende Löschung eines Domainnamens über das WHOIS abgerufen werden, und somit kann das Verfahren zur Wiedererlangung eines Domainnamens theoretisch auch manuell durchgeführt werden, doch ist dieser Vorgang für die wirklich attraktiven Domainnamen nicht erfolgsversprechend.

Diese Domainnamen werden oft von einer Vielzahl von Anbietern und Lösungen automatisch überwacht, um sie sofort (innerhalb von Sekunden) anzumelden, sobald sie wieder frei werden. Um solche Domainnamen zu gewinnen, müssen die eingesetzten Robots demnach sehr leistungsfähig sein und die Registrierungsstrategien müssen auf den überwachten Domainnamen zugeschnitten sein.

Es kann vorkommen, dass bei mehreren eingestellten Backorders Auktionen stattfinden und der Domainname dem Höchstbietenden zugeteilt wird.

Die Bestellung eines Backorders garantiert also nicht, dass der Domainname wiederhergestellt wird: Der Inhaber kann den Domainnamen bis zum Ende der Redemption Phase verlängern oder eine andere Lösung zur Registrierung kann schneller in der Einreichung sein.

Holen Sie sich Domainnamen automatisch über unseren Backorder-Dienst zurück

Die automatischen Wiederherstellungsroboter von Nameshield senden in immer kürzeren Abständen Warnungen, je nachdem, wie weit die Public Domain-Rückfallphasen für den überwachten Domainnamen fortgeschritten sind, um so früh wie möglich im Rahmen der Wiederherstellung aktiv werden zu können.

Je nach Art der TLD und des Domainnamens richtet Nameshield ein Multi-Request-System ein, um die Erfolgschancen zu vervielfachen, indem es seine automatisierten Abrufroboter mit externen Robotern kombiniert. Nameshield wählt je nach dem zu überwachenden Namen das am besten geeignete System aus.

Diese Leistung kann auch von Kunden abonniert werden, die über das Wiederverfügbarwerden eines Domainnamens informiert werden möchten, ohne ihn registrieren zu wollen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zum Thema Backorder haben, steht Ihnen Nameshield gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Die Überwachung des Wiederverfügbarwerdens eines Domainnamens ist hingegen keine Lösung für den Fall, dass ein Domainname Ihre Markenrechte verletzt. Lesen Sie in einem der nächsten Artikel, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um die Registrierung eines Domainnamens anzufechten.

81. ICANN-Gipfel: Rückblick auf ein bewegtes Jahr

Am Donnerstag, den 14. November, endete der 81. Gipfel der ICANN, der Organisation für die Internetverwaltung. Dieser Gipfel fand am Bosporus, an der Grenze zwischen Asien und Europa, in Istanbul (Türkei) statt. Es war das letzte Treffen der globalen Internetgemeinschaft im Jahr 2024, bevor der Blick auf das Jahr 2025 gerichtet wird.

Tripti Sinha, die erneut zur Vorsitzenden des Verwaltungsrats von ICANN gewählt wurde, eröffnete die Veranstaltung mit einem ernüchternden Statement: „Das vergangene Jahr (2024) war für die ICANN schwierig.“

Herausforderungen für die ICANN auf mehreren Ebenen

Die Organisation sieht sich einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber, angefangen bei geopolitischen Spannungen zwischen Russland, China und dem Westen, die den globalen Multi-Stakeholder-Ansatz der ICANN unter Druck setzen. Obwohl die ICANN betont, apolitisch zu sein, bleibt sie als Organisation nach US-amerikanischem Recht ein Brennpunkt in einem zunehmend angespannten internationalen Kontext. Konflikte im Nahen Osten, die bereits frühere Gipfel dieses Jahres beeinflussten, spielten ebenfalls eine Rolle.

Hinzu kommen interne Herausforderungen: Ein Wechsel in der US-Regierung hin zu einer zweiten Amtszeit von Donald Trump sorgte auf dem Forum für Diskussionen. Ein Teilnehmer stellte sogar die Frage, ob die ICANN in der Lage sei, die Kontrolle über US-Militärsysteme zu übernehmen – eine absurde Vorstellung, die jedoch auf Unsicherheiten und Ängste hinweist. Tripti Sinha betonte, dass finanzielle Schwierigkeiten, ein laufender Rechtsstreit gegen die Organisation und steigende Betriebskosten, verstärkt durch Inflation, die ICANN belasten. Diese Entwicklungen führten auch zu einer Verteuerung von Domainnamen, was wiederum den Markt für generische Domainnamen bremste.

Wechsel an der Spitze: Erik Lindqvist übernimmt die Führung

Erik Lindqvist, der neue Präsident der ICANN, wird sein Amt offiziell am 9. Dezember 2024 antreten.

Ein zentraler Punkt des Gipfels war der Amtsantritt von Erik Lindqvist, der am 9. Dezember 2024 offiziell als neuer Präsident der ICANN Sally Costerton nachfolgt. Während einer kurzen Ansprache sprach Lindqvist über seinen beruflichen Werdegang und seine Pläne. Zu seinen vordringlichen Aufgaben zählen die Überprüfung der finanziellen Situation der ICANN sowie die Prüfung möglicher Einsparungen und neuer Einnahmequellen. Diskutiert wurde unter anderem, ob Teilnahmegebühren für Gipfeltreffen erhoben oder die Wahl der Veranstaltungsorte optimiert werden könnten.

Von Lindqvist, der seinen Sitz in Genf, Schweiz, haben wird, wird zudem erwartet, die Interaktion mit den verschiedenen ICANN-Gremien zu fördern. Zu den weiteren Prioritäten zählen die Verteidigung des Multi-Stakeholder-Modells und die Förderung ethischer Richtlinien innerhalb der Organisation.

Neue Domain-Endungen für 2026

Die ICANN arbeitet weiterhin an der nächsten Runde generischer Top-Level-Domains (gTLDs), deren Bewerbungsphase im April 2026 starten soll. Trotz der Herausforderungen läuft die Umsetzung der Empfehlungen aus dem „Subsequent Procedures“-Prozess (SubPro) nach Plan. Der Bewerbungsleitfaden soll bis Ende 2025 fertiggestellt werden, und auch der zukünftige einheitliche Vertrag für Registrierungsstellen wird derzeit entwickelt. Dieser neue Vertrag soll für alle Typen von Domain-Endungen gelten, darunter offene, markenspezifische und internationalisierte Domains (dotBrand). Neu ist die Einführung einer 14. Spezifikation, die sich speziell mit Varianten von mehrsprachigen Endungen befasst.

Bemerkenswert ist, dass private Auktionen zur Entscheidung zwischen mehreren Bewerbern um dieselbe Endung 2026 nicht mehr zulässig sein werden. Stattdessen verabschiedete der Verwaltungsrat der ICANN ein Unterstützungsprogramm für künftige Bewerber aus benachteiligten Regionen, das 2025 mit einer gezielten Kommunikationskampagne starten soll.

Fortschritte bei Domainmissbrauch und neuen Technologien

Auf dem Gipfel wurden auch Maßnahmen gegen Missbrauch im Domainnamen-System evaluiert. Seit April 2024 gelten strengere Verpflichtungen für Registrierungsstellen, um bei eindeutigem Missbrauch, wie Phishing-Aktivitäten, einzuschreiten. In den ersten sechs Monaten nach Einführung dieser Maßnahmen wurden 363 Beschwerden eingereicht.

Ein weiteres Projekt ist der Registration Data Request Service (RDRS), ein Prototyp zur zentralisierten Bearbeitung legitimer Anfragen zu Registrierungsdaten. Bisher wurden Anfragen für etwa 13.000 Domains gestellt – eine geringe Zahl im Vergleich zu den 170 Millionen generischen Domainnamen weltweit. Ein weiterer Meilenstein ist die geplante Ablösung des veralteten Whois-Protokolls durch das RDAP-Protokoll (Registration Data Access Protocol), die bis Ende Januar 2025 abgeschlossen sein soll. Allerdings ist RDAP bislang nur selten korrekt implementiert.

Ein Jahr voller Herausforderungen und wichtiger Entscheidungen

Der 81. ICANN-Gipfel fand in einem von Spannungen geprägten internationalen Umfeld statt und markiert den Beginn eines neuen Kapitels unter der Leitung von Erik Lindqvist. Die erfolgreiche Einführung der neuen Domain-Endungen im Jahr 2026 wird für die ICANN entscheidend sein, um Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen und finanzielle Stabilität zu sichern. Ein Scheitern dieses Projekts, das 14 Jahre nach der letzten Runde 2012 erwartet wird, könnte die Organisation weiter belasten.

Mit steigenden Bewerbungsgebühren (227.000 USD pro Domain) und der Abschaffung privater Auktionen könnten die Hürden für Investoren jedoch größer werden. Dennoch sehen Branchenakteure wie Nameshield großes Potenzial, insbesondere in markenspezifischen Endungen (dotBrand), und bieten umfassende Unterstützung für zukünftige Bewerber.

Bildquelle: ICANN

ICANN78: Ahoi – das ICANN-Schiff segelt seit 25 Jahren!

Hamburg war vom 21. bis 26. Oktober Gastgeber des 78. Gipfeltreffens der ICANN, die als Regulierungsbehörde für das Internet fungiert. Hamburg, als vernetzte Stadt, die zu den führenden Smart Cities in Deutschland gehört, ist die Nachfolgerin von Berlin, das 1999 Gastgeber der ICANN2 war. An der 78. Ausgabe nahmen mehr als 1600 Teilnehmer aus 175 Ländern teil. Außerdem wurde das 25-jährige Bestehen des Gremiums und das 20-jährige Bestehen der Generic Names Supporting Organization (GNSO) gefeiert, die für die Richtlinien für Domainnamen in generischen Endungen zuständig ist.

De Elbschippers bei der ICANN-Willkommenszeremonie am 23. Oktober 2023                                                                                    

ICANN vor neuen Herausforderungen

„Am 30. September 1998 wurde die ICANN als private gemeinnützige Organisation im US-Bundesstaat Kalifornien gegründet“. Mit diesem Satz begann Tripti Sinha, die Vorsitzende des ICANN-Vorstands, ihre ausführliche Rede anlässlich der Eröffnungsfeier der ICANN78. Sie erinnerte daran, dass die meisten gegenwärtigen Internetwerkzeuge, einschließlich Smartphones, in diesem Zeitraum entstanden sind und dass sich „die Welt in der Zwischenzeit deutlich verändert hat“, auch wenn „25 Jahre nicht viel sind“. Heute sind es die Kriegssituationen und der technologische Wandel mit „künstlicher Intelligenz und Quantentechnologie“, die das Multi-Stakeholder-Modell vor große Herausforderungen stellen. Hinzu kommen Alternativen zu Domainnamen, die das DNS verwenden, wie z.B. Blockchain-Domains, die außerhalb des ICANN-Perimeters liegen. Auch zu diesem Thema lieferte die ICANN78 Einsichten: Ihre Protagonisten nennen sie gerne „Domainnamen“, während andere sie unterscheiden möchten, indem sie eher von „Wallet-Domains“ sprechen. Die Interimspräsidentin der ICANN, Sally Costerton, sprach von „Vertrauen“; „Vertrauen“, das „eine zerbrechliche Sache“ sei, „die schwer aufzubauen und leicht zu verlieren ist“.

In Bezug auf das Thema Vertrauen erklärte Sally Costerton in einer Fragerunde des ICANN-Vorstands, dass seit ihrer Ernennung im Dezember 2022 bei wichtigen Themen deutliche Fortschritte erzielt worden seien. So wurde beispielsweise im März dieses Jahres der erste internationale Tag der universellen Akzeptanz veranstaltet, an dem es darum ging, das Internet inklusiver und damit näher an seinen Nutzern zu gestalten. Auf dem ICANN-Gipfel76, der im März stattfand, wurde die nächste Runde neuer generischer Endungen bestätigt. Vor kurzem wurde der Registration Data Request Service (RDRS), ein Prototyp des zukünftigen Standardisierten Systems für den Zugriff auf Registrierungsdaten von Domainnamen (SSAD) für legitime Anfragen, eingeführt. Und das Jahr 2023 wird nach Jahren des fruchtlosen Austauschs einen konkreten Vorschlag zur Stärkung der Mittel zur Bekämpfung des DNS-Missbrauchs hervorgebracht haben. Derzeit wird den betroffenen Parteien ein Vorschlag zur Überarbeitung der Verträge von Registry-Betreibern und Registraren zur Abstimmung vorgelegt, der zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 verabschiedet werden soll.

Die freigegebene Registration Data Policy wird ausgestellt

Die Tatsache, dass die ICANN viele verschiedene Interessengruppen mit oftmals divergierenden Interessen vertritt, aber auch, dass sie mit dem Konsens als Leitprinzip arbeitet, erklärt zum Teil, warum die Ziellinie oftmals zeitlich weit von der Startlinie entfernt ist. Die Registration Data Consensus Policy stellt diesbezüglich keine Ausnahme dar: Sie soll eine Temporary Specification ersetzen, die am 17. Mai 2018, acht Tage vor Inkrafttreten der General Data Protection Regulation (GDPR), eilig implementiert wurde, und zwar um die Anforderungen der GDPR in das DNS-Ökosystem zu integrieren. Die Registration Data Consensus Policy ist das Ergebnis von Phase 1 eines Policy Development Process (PDP), der zu diesem Anlass eingeleitet wurde. Während ein Abschlussbericht zu ihrer Implementierung Anfang dieses Jahres ausgestellt wurde, war es die ICANN78 , die es ermöglichte, die Arbeit des Teams, das mit ihrer Implementierung betraut war, abzuschließen. Die Blockade in Bezug auf den Wortlaut der Fristen, die Betreibern für dringende Anträge auf Zugang zu Registrierungsdaten aus rechtlichen Gründen eingeräumt werden, wurde beseitigt. Diese Politik, die nun einen dauerhaften Rahmen hat, geht nun in die Umsetzungsphase bei den betroffenen Parteien, den Registerbetreibern und Registrierungsstellen, über.

Die nächste Runde der neuen generischen Endungen

Die nächste Runde der neuen generischen Endungen blieb ein weiteres wichtiges Thema dieser Ausgabe. Während ICANN nunmehr April 2026 als Termin für die nächste Bewerbungsrunde ins Spiel bringt (Anm. d. Red.: die letzte Runde fand zwischen Januar und April 2012 statt), beleuchtete die ICANN78 den Fortschritt der Arbeiten zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem sogenannten PDP Subpro (Anm. d. Red.: Subsequent Procedures) Policy Development Process (PDP). Im März waren etwa 30 Empfehlungen vom ICANN-Vorstand nicht angenommen und zur Klärung an das Gremium für allgemeine Richtlinien, die GNSO, zurückverwiesen worden. Dank der Arbeit eines kleinen Teams wurden nun 12 weitere Empfehlungen vom ICANN-Vorstand verabschiedet, womit die Zahl der verabschiedeten Empfehlungen auf 104 gestiegen ist. 13 befinden sich on hold und 7 wurden abgelehnt. Bei den letzteren wird man ihre Auswirkungen bewerten und Abhilfemaßnahmen in Betracht ziehen müssen. Das Implementierungsteam kann also mit etwas mehr als 80% der Empfehlungen aus dem Subpro PDP voranschreiten. Der überarbeitete Leitfaden für zukünftige Bewerber kommt wie ursprünglich geplant voran, wobei die erste Version Ende Mai 2025 veröffentlicht werden soll.

Die Frage geschlossener generischer Endungen und diakritischer Buchstaben

Geschlossene generische Endungen, die 2012 in Betracht gezogen, aber mangels Konsens nicht vorgeschlagen und dann fünf Jahre lang diskutiert wurden, wurden 2022 im Hinblick auf eine neue Reihe generischer Endungen wieder aufgenommen. In der Praxis geht es darum, dass Organisationen unter bestimmten Bedingungen einen generischen Begriff (Anm. d. Red.: z. B. .CHARITY) mit denselben Rechten wie eine Markenendung nutzen können. Der Zugang zu der Endung, um dort neue Domainnamen zu schaffen, wäre somit stark eingeschränkt. Vor einem Jahr wurde eine Diskussionsgruppe aus dem Governmental Advisory Committee (GAC), das die Regierungen vertritt, dem At-Large Advisory Committee (ALAC), das die Endnutzer vertritt, und der GNSO ins Leben gerufen, um zu versuchen, dieses Thema anzugehen. Sie haben im Juli letzten Jahres einen Rahmen vorgeschlagen, der die zahlreichen Aspekte, die bei der Einführung dieser neuen Art von Endungen zu berücksichtigen sind, detailliert beschreibt. Nach Abschluss ihrer Arbeit richtete jedoch jedes Gremium einen separaten Brief an den ICANN-Vorstand, was beweist, dass die Positionen der beiden Organisationen weit auseinander liegen. Wenn es keine Überraschungen gibt, wird es in der nächsten Runde also keine geschlossenen generischen Endungen geben.

Québec, dessen .QUEBEC im April 2014 in die DNS-Wurzel aufgenommen wurde, hat sich seinerseits ebenfalls in die Diskussionen über die nächste Runde neuer generischer Endungen eingeschaltet. Im Jahr 2012 hatte Québec seinen Wunsch geäußert, sowohl .QUEBEC als auch .QUÉBEC zu erhalten. Obwohl sie sich letztendlich nur für die nicht-akzentuierte Version bewarben, hofften sie, auch .QUÉBEC nutzen zu können. Dieses Nutzungsrecht wurde ihnen jedoch aufgrund der Gefahr der Ähnlichkeit nicht gewährt. Die ICANN78 hat darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmungen nach wie vor unterschiedlich sind, je nachdem, ob .QUÉBEC eine Variante von .QUEBEC ist oder nicht. Tatsächlich ist ihre Aussprache für Französischsprachige die gleiche, aber das Vorhandensein eines diakritischen Buchstabens (Anm. d. Ü.: Buchstaben, denen in der französischen Sprache Zeichen wie der Akzent, der Zirkumflex, der Umlaut und die Cedille hinzugefügt werden) macht die Kodierung in ASCII-Zeichen anders und technisch machbar. Auch wenn ihr Antrag kaum Aussicht auf Erfolg hat, wurde dadurch die Aufmerksamkeit auf Fragen gelenkt, die für die Betreiber von Endungen wichtig sind, die Antworten aber oft nicht auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Die ICANN78 stellte das letzte Gipfeltreffen der ICANN in diesem Jahr dar. Die Blicke richten sich nun also auf das Jahr 2024. Ein neues Jahr steht bevor, in dem sich zeigen wird, ob die Vertragsänderungen der Registry- und Registrar-Verträge mit spezifischen Verpflichtungen zur Bekämpfung böswilliger Nutzung, die Fortsetzung der Implementierungsarbeiten für die nächste Runde generischer Endungen, die Einführung einer ganzheitlichen ICANN-Prüfung oder auch die Aussicht auf ein geplantes Ende des Whois-Protokolls im Jahr 2025 erfolgreich sein werden oder nicht.

Für Europäer und Unternehmen, die in Europa tätig sind, wird die NIS2-Richtlinie die größte Aufmerksamkeit auf sich ziehen, da sie bis Oktober 2024 in die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Zu diesem Thema erklärten die Vertreter der ICANN auf dem traditionellen öffentlichen Abschlussforum, dass die Richtlinien in den generischen Endungen nicht „im Widerspruch zur NIS2-Richtlinie stehen und dass die betroffenen Parteien die Möglichkeit haben, Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinie in Gang zu setzen“. In diesem Zusammenhang ist das European Top Level Domain Information Sharing and Analysis Center (European TLD ISAC) zu begrüßen, das ein nützliches Bindeglied bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in der Domainnamenindustrie sein wird.

Nameshield, ein unabhängiges europäisches Unternehmen, das seit 2017 nach ISO 27001 zertifiziert ist, wird die Richtlinie einhalten und sich bemühen, die Auswirkungen ihrer Umsetzung auf die Formalitäten seiner Kunden so gering wie möglich zu halten.

Die GNSO, die Instanz für generische Endungen, hat nun ein neues Team, das auf der ICANN78 ernannt wurde, während die ICANN Org im Jahr 2024 ein neues Gesicht für ihren Vorsitz ernennen wird. Wir sehen uns im nächsten Jahr!

Bildquelle: ICANN-Website